Zahlen (aus: Institut Suchtprävention, 4ty four-Präventionsmagazin)
Fünf bis zehn Prozent der arbeitenden Bevölkerung sind alkoholkrank oder trinken in einem Ausmaß, das die Gesundheit gefährdet. In Österreich sind das ca. 27.000 bis 54.000 Erwerbstätige.
Die Betroffenen fehlen 16mal häufiger am Arbeitsplatz und sind 2,5-mal häufiger krank.
An ca. einem Drittel der Arbeitsunfälle ist Alkohol zumindest mitbeteiligt. Alkoholkranke sind 3,5-mal häufiger in Arbeitsunfälle verwickelt.
Jede sechste Kündigung erfolgt wegen Alkoholmissbrauch.
Nur jeder fünfte Alkoholkranke entscheidet sich für eine Behandlung.
Pro Arbeitstag entstehen in österreichischen Unternehmen ein alkoholbedingter Schaden von ca. 2,9 Millionen Euro. Bezogen auf die gesamte österreichische Volkswirtschaft sind das rund 730 Millionen Euro pro Jahr.
Den Betrieben entstehen durch Alkoholabhängigkeit und –missbrauch ein jährlicher Schaden von 1,25 % der Lohnsumme. Bei einem Unternehmen von 500 MitarbeiterInnen sind das ca. 110.000 Euro.
Wegschauen und Hilflosigkeit sind keine Hilfe!
Über Alkoholmissbrauch dringt oft jahrelang nichts nach außen. Trinkt eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter so wird meist heimlich in der Belegschaft darüber gesprochen. Häufig werden die Aufgaben und Pflichten der Suchtkranken übernommen bis es nicht mehr tragbar ist. Eine Kündigung steht in vielen Fällen an.
Um „Schnellschuss-Aktionen“ zu vermeiden, gilt es, innerbetrieblich einen „Leitfaden“ für solche Anlassfälle zu entwickeln. Loyalitätskonflikte bei Vorgesetzten und Belegschaft kann somit vorgebeugt werden. Hintergrundinformationen und ein Stufenplan sollten ausgearbeitet werden.
Betriebsvereinbarungen schaffen die Grundlage für einen innerbetrieblichen Steuerungskreis.
Oriententierungshilfe für Betriebe
Vier-Augengespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter.
Die konkreten Auffälligkeiten bzw. Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz werden direkt angesprochen.
Plan für weitere Gespräche, falls Pkt. 1 nicht zum Erfolg führt. Schlüsselpersonen, wie Betriebsrat, Arbeitsmediziner, Bereichsleitung bei einem weiteren Gespräch beiziehen.
Verwarnung der Mitarbeiter und Unterstützungsangebote anbieten (Zusammenarbeit mit Beratungs- und Therapieeinrichtungen). Wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung ist eine für alle transparente Vorgehensweise. Der/die Alkoholkranke weiß, was auf ihn/sie zukommen wird, mit welchen Konsequenzen zu rechnen sind.
Ziel ist immer, die frühe Intervention, um das weitere Abgleiten in die Sucht zu vermeiden
Sachliche Informationen zur Suchtproblematik tragen zur Sensibilisierung der Belegschaft bei und verbessern das Betriebsklima. Führungskräfte sollten im Umgang mit Alkoholkranken speziell geschult werden. Sie haben Vorbildwirkung.